Vom Heimberger über Schuldheiß zum Ortsvorsteher in Ahlbach
Heimberger
War die Bezeichnung für den Vorsteher eines Dorfes im Herzogtum Nassau – nicht zu verwechseln mit dem heutigen Amt des Ortsvorstehers.
Für jede Gemeinde musste ein Heimberger bestellt werden, der jedoch nicht von den Einwohnern gewählt, sondern von den Landesfürsten ernannt wurde. Das Amt wurde 1536 eingeführt; 1609 wurden die Aufgaben detailliert beschrieben. Insbesondere oblag den Heimbergern das Eintreiben der Steuern wie das "Herbst- und Maigeld, Mai- und Herbsthühner, Herbst- und Maibutter" für die Fürsten von Nassau.
Schultheiß/ Schulze
Als Beamte der Landesherren hatte er die Aufgabe, seinen Fronhofsverband zur Einhaltung ihrer Abgabe- und Dienstverpflichtungen gegenüber dem Landesherren einzuhalten. Vom "Schuld" und "heißen" Schultheize) – etwa ein "Vollzugsbeamter". Der Schultheiß auch als Vorsitzender beim Orts Gericht, der sich in der Frühzeit aus adeligen und nichtadeligen Männern zusammensetzten Später konnte er auch der Vorsteher eines städtischen (Stadtschultheiß) oder dörflichen Gemeinwesens (Schulze) sein. Schultheiß, den man heute Ortsvorsteher nennt hatte die Funktion des heutigen Gemeindepflegers. Auch das Wohl der Bürger, das Eigentum der Gemeinde und die Bepflanzung der Tiergärten ( Tierweiden ) lagen ihnen am Herzen. Sie sorgten auch für die Erhaltung der Brunnen, Obstwiesen, Weinberge. Auch das Backhaus unterstand ihrer Obhut, so musste einige male der Fenstermacher nach Ahlbach kommen um die Fensterscheiben des Backhaus zu erneuern, denn um das Backhaus war der Spielplatz der Dorfjugend es musste auch regelmäßig Stroh gekauft werden, um das Dach des Backhauses zu reparieren. Die Reparatur nahm der heimische Strohdecker vor.
Für den Schutz des Waldes war ein "Heckenschütz", der Felder ein "Flurschütz" eingestellt, auch ein Nachtwächter wurde beschäftigt der die Aufgabe hatte das Dorf des Nachts vor umherstreifendem Gesindel zu schützen.
Der Ortsvorsteher
Ist ein Vertreter eines nicht selbstständigen Ortes gegenüber der zuständigen Gemeinde, die in verschiedenen Bundesländern Deutschlands existieren. Die rechtliche Stellung des Ortsvorstehers ist dabei unterschiedlich festgelegt. In Hessen können durch Beschluss der Gemeindevertretung Ortsbezirke gebildet werden. In diesen wird der Ortsbeirat von den Bürgern gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt. Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Ortsbezirken mit mehr als 8.000 Einwohnern aus höchstens neunzehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl wird in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig. Der Vorsitzende trägt die Bezeichnung Ortsvorsteher und wird aus der Mitte des Ortsbeirates von diesem gewählt. Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, hat in diesen Fällen aber nur ein Vorschlagsrecht. Die Gemeindevertretung kann ihm bestimmte Angelegenheiten widerruflich zur endgültigen Entscheidung übertragen.
So haben sich im laufe der Zeit die Aufgaben des Vorstehers eines Ortes verändert, aber das Wohl der Ahlbacher Bürger und das Eigentum der Ahlbacher Gemeinde ist immer noch die wichtigste Aufgabe.











